Markenrechts - FAQ:
Was ist eine Marke ?
Unter einer Marke versteht man ein beim Patent- und Markenamt eingetragenes Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen. Es können als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt Wörter, Wortkombinationen, Bilder, Wort-Bild-Kombinationen, Zeichen, dreidimensionale Formen, akustische Signale, usw. als Marke angemeldet werden.
Unternehmensbezeichnungen sind ebenfalls markenrechtlich geschützt und sind als Marke anmeldbar (für die entsprechenden Waren und Dienstleistungen).
Der Benutzer einer eingetragenen Marke darf dies im geschäftlichen Verkehr kundtun durch Anbringung eines ® – Zeichens.
Ist eine Markenanmeldung notwendig ?
Nein. Ein Kennzeichen erfährt durch Benutzung Schutz. Es gilt der Prioritätsgrundsatz, dh., das ältere Recht ist grundsätzlich das stärkere. Durch die Eintragung des Kennzeichens als Marke kann man den Zeitpunkt der Entstehung des Rechts an dem Kennzeichen exakt festlegen ( Zeitpunkt der Anmeldung ist maßgeblich ).
Das Kennzeichen erfährt besonders starken Schutz durch die Eintragung in der Markenrolle beim Patentamt. Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann die Benutzung einer gleichen oder ähnlichen, verwechselbaren Marke durch einen Konkurrenten abwehren . Außerdem wird mit der Eintragung ein absoluter Schutz begründet, der sich in bestimmten Fällen sogar gegen ein älteres, nicht als Marke geschütztes Kennzeichen durchsetzen lässt.
Sinnvoll ist die Anmeldung wegen der Kosten nur, wenn konkret geplant ist, das Kennzeichen auch wirklich zu verwenden. Tatsächlich kann man allerdings bis zu 5 Jahren nach Eintragung mit der Benutzung der Marke warten.
Die Anmeldung einer Marke ersetzt nicht die Kollisionsprüfung. Das Patent- und Markenamt überprüft weder, ob durch die Anmeldung Rechte verletzt werden, noch, ob später die eingetragene Marke verletzt wird.
Was muß bei der Anmeldung beachtet werden ?
Vor der Anmeldung empfiehlt es sich, eine Recherche (hier Link zur EU-Markenrecherche) durchzuführen/durchführen zu lassen. Es muß geklärt werden, ob ältere Rechte an dem Kennzeichen oder ähnlichen, verwechselbaren Kennzeichen bestehen.
Es sollte zudem überprüft werden, ob die Marke eintragungsfähig ist, dh. es müssen bestimmte Kriterien, welche vom Patentamt geprüft werden, insbesondere das Bestehen von Unterscheidungskraft und das Fehlen von Freihaltebedürfnis, erfüllt werden.
Zu diesen Fragestellungen gibt es eine Fülle von Urteilen und Entscheidungen, so dass die Konsultierung eines im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwaltes sich empfiehlt.
Was kostet eine Markenanmeldung ?
Derzeit betragen die Gebühren des Patent- und Markenamtes für die Anmeldung 300 € für bis zu 3 Klassen. Für jede weitere Klasse werden jeweils 100 € berechnet. Für eine beschleunigte Anmeldung sind weitere 200 € zu zahlen.
Die Anmeldung einre EU-Marke kostet 975 € für bis zu 3 Klassen. Für jede weitere Klasse werden jeweils 200 € berechnet.
Weitere Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt beauftragen. Diese können Sie bei uns gerne erfragen. Wir führen für Sie eine Recherche durch oder geben eine solche in Auftrag und melden die Marke beim Patent- und Markenamtamt an.
In welchem Gebiet kann ich aus der Marke Rechte herleiten ?
Eine eingetragene Marke gilt in dem Land, für welche die Eintragung erfolgte ( Territorialitätsprinzip) . Es besteht die Möglichkeit, eine EU-Marke anzumelden, für welche Schutzgebiet alle EU-Mietgliedsländer ist. Weiterhin kann internationaler Markenschutz nach dem Madrider Markenabkommen und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen beantragt werden, sog. IR-Marke. Wegen der entstehenden Kosten geben wir gerne Auskunft.
Ein nicht als Marke eingetragenes Kennzeichen genießt regional nur dort, wo auch tatsächlich eine Benutzung stattfindet, zB. Produkte mit der Bezeichnung vertrieben werden oder das Unternehmen tätig ist.
Wie lange kann ich aus der Marke Rechte herleiten ?
Nach 10 Jahren kann erforderlichenfalls eine eingetragene Marke (kostenpflichtig)verlängert werden. Kennzeichenschutz ist prinzipiell zeitlich nicht beschränkt.
Wann liegt eine Kennzeichenverletzung vor ?
Wenn beim Handeln im geschäftlichen Verkehr festgestellt wird, dass ein Produkt-/oder Firmenname verwechselbar ähnlich oder gar identisch ist. Dabei ist zu prüfen, ob klangliche, begriffliche oder schriftbildliche Verwechslungsgefahr vorliegt. Zudem muss es sich um identische oder ähnliche Waren, bzw. Branchen handeln. Weiterhin muß bei nicht-Marken überprüft werden, ob regionale Übereinstimmung vorhanden ist.
Was geschieht bei einer Kennzeichenverletzung ?
Der Inhaber des älteren Rechts an der Bezeichnung kann vom Verletzer Unterlassung und Schadensersatz begehren. Dies gilt bei einer Markenverletzung sogar unabhängig davon, ob dies bewusst oder unbewusst geschehen ist.
Bei Einschaltung eines Anwaltes ist sind auch die insoweit entstehenden Kosten grundsätzlich erstattungspflichtig.
Schadensersatz kann beispielsweise in Form von entgangenen Lizenzeinnahmen gefordert werden.
Wird eine Abmahnung nicht befolgt, steht dem Verletzten der Gang zum Zivilgericht frei, bei welchem er zB. auch in einem Eilverfahren (einstweilige Verfügung) seinen Anspruch feststellen lassen kann.